Stadionordnung

  1. Allgemeines

1.1. Die Stadionordnung ist für alle Benutzer und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Geländes haben sie die Bestimmungen der Stadionordnung sowie aller sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einzuhalten.

1.2. Das Hausrecht wird vom Verein sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Vereins ist Folge zu leisten.

  1. Zutritt

2.1. Der Zutritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte über Aufforderung vorzuzeigen. Nach dem Einlass sind die Karten unübertragbar.

2.2. Eintrittskarteninhaber unter 14 Jahre dürfen das Gelände nur mit einer erwachsenen Begleitperson, die für sie verantwortlich ist, betreten. Die erwachsene Begleitperson muss ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.

2.3. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden.

  1. Verhalten

3.1. Besucher des Geländes haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- und/oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher haben keinen Zutritt und können ohne Erstattung von Eintrittsgeldern des Geländes verwiesen werden.

3.2. Besuchern ist das Betreten der Spielfelder, der Garderobenräume und aller sonstigen, sich am Gelände befindlichen Räume oder Örtlichkeiten, die nicht unmittelbar für Besucher bestimmt sind, verboten.

3.3. Presse-, Rundfunk- und Fernsehreporter dürfen die für Besucher gesperrten Bereiche nur nach Genehmigung des Veranstalters betreten.

3.4. Akteure, Sportler und sonstige Benützer des Geländes haben sich stets so zu verhalten, dass weder die Ordnung noch die Sicherheit anderer Personen gefährdet ist.

  1. Haftung

4.1. Die Haftung des Vereins und seiner Erfüllungsgehilfen ist für den Ersatz jeglicher Sachschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Verein haftet nicht für verloren gegangene Gegenstände. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Verantwortung.

  1. Verbote

5.1. Waffen aller Art, Glasbehältnisse, Spraydosen, Stöcke, Schirme, pyrotechnische und gefährliche Gegenstände sind auf dem gesamten Gelände verboten. Gegebenenfalls können solche Gegenstände bei der Einlasskontrolle oder später jederzeit abgenommen und beim Verlassen einer Veranstaltung wieder abgeholt werden.

5.2. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

5.3. Das Aufstellen von Verkaufsständen jeglicher Art, das Anbringen von Plakaten oder sonstigem Werbematerial ist nicht gestattet. Das Verteilen von Werbemitteln aller Art ist kostenpflichtig und nur mit vorheriger Genehmigung möglich.

  1. Tiere

6.1. Die Mitnahme von Tieren auf das Gelände ist grundsätzlich verboten. Nur ausnahmsweise dürfen Tiere mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Vereins mitgebracht werden. Diese Genehmigung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

6.2. Die Besucher, die ein Tier mitnehmen, sind verpflichtet, dieses Tier während ihres Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen oder dieses durch geeignete Dritte verwahren oder beaufsichtigen zu lassen.

6.3. Die Besucher, die ein Tier mitnehmen, haben über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung und/oder eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Veranstalters zu erbringen.

6.4. Die Besucher oder ihre Versicherer haften dem Verein gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vereins, die dieser gegenüber Dritten zu erbringen hat.

  1. Urheberrechte, sonstige Schutzrechte, Bildnisschutz

7.1. Der Verein und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen einer Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung seiner Veranstaltungen, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.